StartseiteKammerMitgliederAktuellesInformationService
Drucken PDF

Sicherung der Berufsbezeichnung Ingenieur und des akademischen Grades „Diplom-Ingenieur”

ikt

Das Landesparlament in Mecklenburg-Vorpommern hat im Zuge einer Novellierung des Landeshochschulgesetzes Ende letzten Jahres beschlossen, dass die Studenten nach einem erfolgreichen Masterstudium, vorausgesetzt es können mindestens 300 Leistungspunkte (ECTS) nachgewiesen werden, auf Wunsch alternativ das Diplom erhalten können.

Pressemitteilung 02/2011 vom 02.02.2011