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Information der BIngK zur Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG

Zum 28.12.2009 war die Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG in nationales Recht umzusetzen. Hierbei waren auch die Bestimmungen der Landesbauordnungen hinsichtlich der Bauvorlageberechtigung und der Berechtigung zur Erstellung bautechnischer Nachweise in den einzelnen Bundesländern anzupassen. Die hiermit veröffentlichten Synopsen sollen einen Überblick über die bislang erfolgten Neuregelungen zu den bautechnischen Nachweisen und der Bauvorlageberechtigung geben.

Dokumente:
Synopse Bautechnische Nachweise 2010
Synopse_Bauvorlageberechtigung_2010.pdf