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Nachweisberechtigte Mitglieder

Eintragung

Für die Eintragung in die Thüringer Listen der Nachweisberechtigten ist grundsätzlich ein entsprechender Antrag bei der Ingenieurkammer Thüringen für die Tragwerksplaner und bei der Architektenkammer Thüringen für den Brandschutz und Wärmeschutz zu stellen.

Die Formulare für die Eintragung in die gewünschte Liste können Sie hier herunterladen:

Die Listen für die Nachweisberechtigten nach §63d ThürBO werden durch die Ingenieurkammer Thüringen gemeinsam mit der Architektenkammer Thüringen geführt, die Eintragung ist jedoch nicht an eine Mitgliedschaft in einer der Kammern gebunden.

Für die Nachweisberechtigten für Standsicherheit stellen wir hier ein Faxformular zur Verfügung, das Sie bitte für die jährliche Erklärung laut Urkundentext verwenden.

Alle eingetragenen Nachweisberechtigten für Wärmeschutz, Brandschutz und Standsicherheit sind auf der Seite www.thueringer-bauordnung.de abrufbar. Eine Stichwortselektion und eine Recherche im regionalen Bereich sind möglich.

Eine Aktualisierung über die Geschäftsstellen der Kammern (Wärmeschutz und Brandschutz: AKT; Standsicherheit: IKT) wird sichergestellt.

Prüfungskommissionen

Die Prüfungskommissionen zur Eintragung in diese Listen sind paritätisch besetzt und durch die Aufsichtsbehörde bestätigt:

Kommission für Standsicherheit

  • Vorsitzender Herr Harald Baumgarten, IKT
  • Stellv. Vorsitzender Herr Martin Beyse, IKT
  • Herr Roland Dix, AKT
  • Herr Alfred Funke, AKT

Kommission Brandschutz

  • Vorsitzender Herr Erhard Arnhold, IKT
  • Stellv. Vorsitzender Herr Dr. André Spindler, AKT
  • Herr Dr. Frank Kram, IKT
  • Herr Dr. Martin Pietraß, AKT

Kommission Wärmeschutz

  • Vorsitzender Herr Dr. Gerald Knaust, IKT
  • Stellv. Vorsitzender Herr Volker Drusche, AKT
  • Herr Martin Davignon, AKT
  • Herr Heinz Lindner, IKT